Ermittler haben Daten-Tauschbörse abgeschaltet

In der vergangenen Woche wurde von den US-Behörden die Daten-Tauschbörse MEGAUPLOAD geschlossen. Diese Plattform wurde wie auch so viele andere Börsen im Netz, vom Deutschen Kim Schmitz geführt. Dieser und auch andere Betreiber wurden in Neuseeland verhaftet. Der Online-Plattform Megaupload werden massive Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Denn hier fanden sich unter anderem neue Kinofilme zum freien Download. Aber auch aktuelle Spiele und Musik fanden so auf illegalen Weg neue Besitzer.

Der Kampf gegen die illegalen Down- und Uploads

Bereits seit einigen Jahren kämpfen, besonders die Ermittler des amerikanischen FBI gegen die Betreiber dieser Seiten. Auch deutsche Seiten wurden bereits abgeschaltet. Zudem mussten auch bereits einige Nutzer in Deutschland mit den hohen Strafen rechnen. Seit einigen Jahren gilt das illegale Handeln mit Daten nicht mehr als Kavaliersdelikt. Denn der Kampf gegen Urheberrechtsverstöße wird auch hierzulande sehr ernst genommen. Die Datentausch-Plattform Megaupload gehörte mit zu den größten und wichtigsten Institutionen im Bereich des illegalen File-Sharing.

 Was droht den Nutzern von Megaupload?

Jeder, der sich Raubkopien von Filehostern wie Megaupload herunter lädt, macht sich auf jeden Fall strafbar. Diese Downloads werden in der Regel aber nur selten verfolgt. Ausnahmen bilden jedoch die Kunden, die zum Beispiel auch auf Megaupload, bezahlt haben. Denn bei diesen Kunden wurden die Abrufe protokolliert. Die Nutzer können dann mit Hilfe ihrer Kreditkartennummer identifizieren werden. Schon kann die Strafverfolgung beginnen.

Das Gesetz sieht für das Herunterladen von Raubkopien eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Des Weiteren können die Daten der Megaupload-Nutzer von den US-Behörden an die Rechteinhaber weitergegeben werden. In solch einem Fall kommen noch weitere Abmahnungen auf die Nutzer zu. Das Downloaden von aktuellen Kinofilmen von Seiten wie Megadownload ist strafbar. Nutzer müssen sich deshalb im Klaren darüber sein, auch mit Konsequenzen konfrontiert zu werden.

Dennoch geben Experten nun Entwarnung und meinen, dass Besucher der Plattform Megaupload wohl nicht mit Post von der Staatsanwaltschaft rechnen müssen. Selbst wenn die IP-Adressen der Nutzer den US-Behörden vorliegen, müssen die Rechteinhaber erst einmal einen Strafantrag stellen. Hierbei würde es sich dann vorwiegend um Firmen aus der Musik- und Filmindustrie handeln. Der Trend geht laut Rechtsexperten aber weg von der Verfolgung der Nutzer. Vielmehr werden die Anbieter verfolgt. So wie es eben auch bei den Betreibern von kino.to war.

Dennoch bringt auch der Besuch auf den Filehostern wie Megaupload Gefahren mit sich. In den runtergeladenen Daten können sich Viren oder Schädlinge verstecken, die den eigenen Computer schädigen können. Zudem wissen Nutzer auch nicht, was die Plattformbetreiber mit ihren Nutzerdaten und IP-Adressen machen. Besser ist es, auf die kostenpflichtigen Usenet-Zugänge zu setzen.

Der Betreiber von Megaupload Kim Schmitz bekannte sich bei der ersten Anhörung in Neuseeland zunächst für unschuldig.

Bildquelle : s.media / pixelio.de


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