Wildcampen in Österreich

Da ja die Camping Saison voll im Gange ist und Österreicht ja eine beliebtes Reiseziel ist , dachten wir uns wir zeigen mal ob und wenn ja wo mann in Österreich Wild Campen darf . Was in vielen Ländern (vor allem im hohen Norden) erlaubt ist , wird in Mitteleuropa oft per Strafe verboten. Der Grund hierfür liegt in der Größe der Länder . In Skandinavischen Ländern muss man nicht mit einer so großen Masse an Menschen pro Quadratkilometern rechnen , wie dies z.B. in Österreich der Fall ist . Mehr Menschen bringen nun mal mehr ungleichgewicht in die schöne Bergkulisse oder auch in den Tälern ! Grundsätzlich ist anzumerken das man überall Campieren darf, wo es einem der Besitzer des Grundes erlaubt .

Wildcampen in Österreich

Wildcampen in Österreich

Unterhalb der Waldgrenze gilt :

Unterhalb der Waldgrenze (und hier insbesondere im WALD) ist Zelten , laut Forstgesetz , in ganz Österreich untersagt. Zelten darf hier nur wer die ausdrückliche Zustimmung bzw. die Erlaubniss des Waldbesitzers (d.h. des Grundbesitzers) hat.

Zelten im Ödland :

Oberhalb der sogenannten Waldgrenze , beginnt das Ödland. Hier ist es wiederum Ländersache ob man hier Zelten darf oder nicht ! Deswegen folgt nun eine kurze Übersicht der verschiedenen Bundesländer Österreichs und deren Umgang mit dem Thema Widcampen oberhalb der Waldgrenze !

  • Burgenland : Hier ist das Campen im Freiland erlaubt, solange man sich nicht länger als 3 Tage auf einen Platz befindet und die Gruppe kleiner als 10 Personen ist .
  • Kärnten :  Zelten ist hier , außer an behördlich gekennzeichneten Campingplätzen , verboten . Strafen bis zu 3.636 Euro
  • Steiermark : Zelten im Ödland erlaubt
  • Niederösterreich : Nur an genehmigten Campingplätzen
  • Oberösterreich : Erlaubt im alpinen Ödland . Ausnahmen : Weideflächen
  • Wien :
  • Salzburg : Zelten nicht generell verboten , man sollte sich aber genau informieren und mit dem Thema sehr sensibel umgehen , da jeder Bürgermeister einem , sofern die Sicherheit
  • Tirol : Alles außer biwakieren im Alpinen Bereich ist per Gesetz verboten
  • Vorarlberg : Hier entscheidet der Bürgermeister ob das Campen untersagt wird oder nicht

Unterhalb der Waldgrenze sollte man immer den Grundbesitzer fragen. Oberhalb sollte man dies natürlich auch tun , jedoch hat man im Ödland Länderspezifisch schon mehr Freiheiten .

Weitere Informationen vom Alpenverein Österreich :

Alpenvereins Broschüre

Bildquelle : S. Hofschlaeger  / pixelio.de


Gib ein Kommentar ab